Wettsegelbestimmungen

Die Regatten werden ausgetragen nach den Wettfahrtregeln -Segeln- (WR), der World Sailing Rules und Ergänzungen des DSV, Ordnungsvorschriften des DSV sowie den Klassenvorschriften und den Bestimmungen und Ergänzungen des ausrichtenden Vereins. Die Abgabe der Meldung  gilt als Bestätigung, dass Steuermann/frau und Ausrüstung allen Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Jeder segelt auf eigene Verantwortung und verpflichtet sich anderen Seglern in Notfällen zu helfen. Der ausrichtende Verein und seine Mitglieder übernehmen keine Haftung. Vor dem ersten Start muß der Haftungsausschluss unterschrieben abgegeben werden.

Meldeschluß

Sonntag 29.08.2021 18:00 Uhr.

Meldestelle

Werner Müller, Zum Uphuser Meer 24, 26725 Emden, Tel.: 04921/29569

e-mail: meldestelle@uphusermeer.de

Meldegeld

15,00 EUR. Zahlbar bis zum Beginn der  1. Wettfahrt.

 Segelanweisungen: Es sind fünf Wettfahrten geplant, ab fünf vollendeten Wettfahrten erfolgt ein Streicher. Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point-System.

Kurs A :  Start, 1, 2, 3 – 1, 3 – 1, 2, 3 – 1, 3 – Ziel

Kurs B:  Start, 1, A (Bb von 1), Gate – 1, A (Bb von 1), Gate – 1, A (Bb von 1), Gate –  Ziel

Der Kurs wird durch Aushang im Vereinsschuppen bekanntgegeben.

Startlinie: Zwischen Startboot und gelber Tonne

Ziellinie: Zwischen  Zielboot und gelber Tonne

 Startbereitschaft: Sa. bis 17:00, So bis 14:00 Uhr.

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Meldung

Ich melde verbindlich für die Stadtmeisterschaft am 04. / 05. 09. 2021 und verpflichte mich zur Zahlung des Meldegeldes. Die Bestimmungen und Ergänzungen erkenne ich an.

Klasse:                    ___________________________________

Segelnummer:         ___________________________________

Steuermann/frau     ___________________________________

Adresse Tel.-Nr.     ___________________________________ 

Email                      ___________________________________                                  

Datum…………………………………….      Unterschrift…………………………………….   

Freizeit- und Wassersportverein Uphuser Meer

 

Haftungsausschluss

 

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Datum

 

Klasse:____________________

 

Segelnummer:___________________

 

 

Steuermann/frau______________________________________________

 

Straße________________________________________________________

 

PLZ :________________           Wohnort______________________________

 

Verein: _________________________________________________________

 

Vereinsabkürzung: _____________________        DSV-Kennziffer:_______________

 

Erklärung: „ Haftungsausschluss-Haftungsbegrenzung-Unterwerfungsklausel “

Teilnehmer nehmen auf ihr eigenes Risiko an der Regatta teil. Siehe Regel 4 WR, „Teilnahme an der Regatta“. Der Veranstalter wird keinerlei Haftung für Materialschäden, Verletzungen oder Todesfolgen übernehmen, die in Verbindung mit, im Vorfeld, während oder nach der Regatta eintreten.

Die Verantwortung für die Entscheidung des Bootsführers, an der Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, Typischerweise eintretende Schäden. Sowie die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln des World sailing. Die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Teilnehmer(in) erklärt sich mit der Speicherung der notwendigen Daten einverstanden, die sich aus der Anwendung zur Regatta ergeben sowie mit der Veröffentlichung de in  Ergebnislisten enthaltenen personenbezogenen Daten.

Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser

 Regatta und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.

Es wird bestätigt, dass Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden mit mindestens 2,5 Mio. Euro deckt, besteht.

Emden, _______________ 2021

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Steuermann/frau                                                              Vorschoter/in

Bei minderjährigen Unterschrift des/der Sorgeberechtigten

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